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Richtlinien für EU-Bürger

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Vor der Einreise...



Der bevorstehende Umzug



Wie bei jedem Umzug gilt es im Vorhinein gut zu planen, damit Sie nicht das böse Erwachen heimsucht.

Beim Einpacken/Verpacken des Hausrates im Heimatland sollte man schon eine Liste (grobe Angaben) von dem, was man mitnimmt, anlegen. Denn diese Liste muss man später beim Zoll abgeben!

Eine Besonderheit bei einem grenzübergreifenden Umzug ist der Zoll. Zollformalitäten können nur während der Büroöffnungszeiten stattfinden. Bitte klären Sie diese vor Ihrem Umzug mit der zuständigen Zollstelle an dem von Ihnen gewählten Grenzübergang.
Zudem besteht ein Nachtfahrt- und Wochenendfahrverbot für LKW (der 7,5-Tonner zählt in der Schweiz als LKW).

Die Seiten des Schweizer Zolls informieren u. a. über die abgabenfreien Güter, die eingeführt werden können, Einfuhrbestimmungen (für Alkohol, Private Güter, Pflanzen, Fleisch, Autoimport etc.), Zölle, Ausweisvorschriften.
www.ezv.admin.ch


Fehlt Ihnen noch eine Unterkunft?



Die [aha] personal ag ist auf Wunsch vor Ihrem Arbeitsbeginn um eine angemessene Unterkunft in einem Hotel oder einer Pension bemüht.
Die Mietkosten gehen vollumfänglich zu Ihren Lasten. Sie haften auch persönlich für Schäden die an den von Ihnen angemieteten Räumlichkeiten durch Sie entstehen. Wir lehnen diesbezüglich jegliche Verantwortung ab.


Suchen Sie eine Mietwohnung?



Die Wohnungssuche in der Schweiz gestaltet sich nicht anders als in Deutschland.
Sie können die hiesigen Zeitungen, Gemeindeverwaltungen oder das Internet zu Rate ziehen.

Hilfreiche Internetseiten zur Wohnungssuche sind zum Beispiel:
www.immobilienscout24.ch
www.homegate.ch

Mietkautionen werden in der Regel zwischen einer und drei Monatsmieten erhoben, Sie benötigen jedoch einen Betreibungsregisterauszug (vgl. Schufa) und nach Möglichkeit einen gültigen Arbeitsvertrag. Erst nach Begleichung des Mietdepots (Kaution) und der ersten Monatsmiete können Sie Ihr neues Heim beziehen.

Faustregel: Die Miete sollte nicht mehr als 1/3 des monatlichen Gehaltes betragen!


Auto Import



Beim Umzug in die Schweiz ist das Auto bei Grenzübertritt genauso wie der restliche Haushalt als Umzugsgut zu deklarieren. Es ist empfehlenswert, das Kraftfahrzeug auf einem separaten Vordruck des Abfertigungsantrages für Übersiedlungsgut durch den Zoll zu bringen.
Bei der Einfuhr als Übersiedlungsgut sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
Derjenige, der das Kraftfahrzeug einführen will, muss mindestens sechs Monate der Halter des Fahrzeuges gewesen sein.
Derjenige, der das Kraftfahrzeug einführen will, darf in den kommenden zwölf Monaten, das Auto nicht an Dritte verleihen oder verkaufen.
Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, sind auf das Fahrzeug Abgaben zu entrichten, auch nachträglich. Für Fahrzeuge, die älter als sechs Jahre sind, scheint die zweite Bedingung nicht mehr zu gelten.


Lebenshaltungskosten



Geld sparen können vor allem diejenigen, die in der Schweiz arbeiten und zum Einkaufen ins benachbarte Ausland fahren, denn das schweizerische Preisniveau liegt etwa ein Drittel über dem deutschen. Jedoch werden in der Schweiz höhere Löhne gezahlt.



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